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   LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16   

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LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16 (https://dejure.org/2017,14094)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16 (https://dejure.org/2017,14094)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 7 TaBV 125/16 (https://dejure.org/2017,14094)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 2 Ziffer 1 MTV, § 3 Ziffer 1 MTV, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 2 BetrVG, § 76 BetrVG, § 2 Ziffer 4 MTV, §§ 305 ff. BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 106 GewO, § 23 Abs. 3 S. 5 BetrVG, § 92 Abs. 1 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht zur Anwendung einer arbeitgeberseits erteilten Anweisung zur Wochendienstplangestaltung

  • Betriebs-Berater

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates in den Fällen "vorbetriebsratlicher" individualrechtlicher Regelungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3
    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit; Pflicht zur Anwendung einer arbeitgeberseits erteilten Anweisung zur Wochendienstplangestaltung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3
    Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der Anordnung von Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat kann Anspruch auf Unterlassung von Regelungen aus "vorbetriebsratlicher" Zeit haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitbestimmung von Betriebsrat bei Arbeitszeit auch bei "vorbetriebsratlichen" individualrechtlichen Regelungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat mit Rückwirkung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss JAV-Übernahme bestmöglich prüfen

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitbestimmung durch Individualverträge ausgehebelt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 2676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.11.1981 - 4 AZR 274/79

    Kurzarbeit - Ankündigungsfrist - Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Der Unterlassungsanspruch des Betriebsrates wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG ist in den Fällen "vorbetriebsratlicher" individualrechtlicher Regelungen nur dann nicht gegeben (Anschluss an BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79), wenn diese wirksam mit den Arbeitnehmern vereinbart sind.

    (1) Zwar ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates quasi unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.08.2009, 4 TaBV 12/09, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2008, 8 TaBVGa 10/08, ArbeitsgerichtWiesbaden, Urteil vom 13.09.2006, 7/5 Ca 1813/05).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Zwar weist die Arbeitgeberin zu Recht darauf hin, dass es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt ist, dass eine Klausel bei Teilunwirksamkeit zu überprüfen ist, ob sie nach Herausstreichen des unwirksamen Teils einen verbleibenden, vom Willen der Verwenderin getragenen und sinnvollen Inhalt aufweist (sogenannter blue-pencil-Test, vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2016, 8 AZR 474/14 Rdnr. 43 m.w.N.).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Die Beschwerdekammer geht mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass ein solches Vertragsänderungsrecht nach den Kriterien eines Widerrufsrechts im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB zu beurteilen ist mit der Folge, dass Vertragsänderungen einseitiger Art nur möglich sind, wenn für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt und dieser bereits in der Änderungsklausel beschrieben ist (BAG,Urteil vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04).
  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 31/12

    Streikaufruf im Intranet

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 611/11 Rdnr. 25 und Beschluss vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12 Rdnr. 19).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    aa) Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 Abs. 1 BetrVG zu, ohne dass festgestellt werden müsste, dass die Arbeitgeberin einen groben Verstoß gegen ihre Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne des § 23 Abs. 3 BetrVG begangen hat (grundsätzlich BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Die Notwendigkeit gewisser Subsumtionsprozesse im Rahmen einer etwa erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung steht daher der Verwendung ausfüllungsbedürftiger Begriffe in einem Unterlassungstitel und dem darauf gerichteten Antrag nicht generell entgegen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 611/11 Rdnr. 25 und Beschluss vom 15.10.2013, 1 ABR 31/12 Rdnr. 19).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    Unter Berücksichtigung der gemäß § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten muss zudem eine umfassende Interessenabwägung die Zumutbarkeit des Vertragsänderungsrechts für den Arbeitnehmer ergeben (BAG, Urteil vom 11.02.2009, 10 AZR 222/08 Rdnr. 24 m. zahlreichen N.).
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    a) § 253 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach die Klage einen bestimmten Antrag enthalten muss, findet auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Anwendung (vgl. nur BAG vom 27.07.2016, 7 ABR 16/14 Rdnr. 13).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2009 - 4 TaBV 12/09

    Unterlassungsanspruch, Anordnung, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Arbeitgeberin,

    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    (1) Zwar ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates quasi unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.08.2009, 4 TaBV 12/09, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2008, 8 TaBVGa 10/08, ArbeitsgerichtWiesbaden, Urteil vom 13.09.2006, 7/5 Ca 1813/05).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08
    Auszug aus LAG Hamm, 09.05.2017 - 7 TaBV 125/16
    (1) Zwar ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates quasi unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (BAG, Urteil vom 25.11.1981, 4 AZR 274/79, LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.08.2009, 4 TaBV 12/09, LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.06.2008, 8 TaBVGa 10/08, ArbeitsgerichtWiesbaden, Urteil vom 13.09.2006, 7/5 Ca 1813/05).
  • ArbG Rheine, 02.11.2016 - 5 BV 5/16
  • ArbG Wiesbaden, 13.09.2006 - 5 Ca 1813/05
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    (a) Es ist anerkannt, dass innerbetriebliche Regelungen, die auf Vereinbarungen der Arbeitgeberin mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beruhen, nicht durch Wahl und Konstituierung eines Betriebsrates unwirksam werden mit der Folge, dass der neu gewählte Betriebsrat solche Regelungen bis zu einer Verhandlungslösung zunächst akzeptieren muss (vgl. BAG 25. November 1981 - 4 AZR 274/79, Rn. 21 bei juris; LAG Berlin 9. Januar 1984 - 12 Sa 127/83; LAG Schleswig-Holstein 27. August 2009 - 4 TaBV 12/09, Rn. 64; LAG Hamm 9. Mai 2017 - 7 TaBV 125/16, Rn. 76).
  • ArbG München, 18.04.2023 - 40 BVGa 8/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Keine mitbestimmungspflichtige Regelung des

    Die Ausgabe im BGBl. erfolgte am 17.6.2021 (BGBl. 2021 Teil I, S. 1762 ff.), mithin ist die Neuregelung seit dem 18.6.2021 in Kraft.Soweit mit Inkrafttreten ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit begründet wird, führt dies nicht dazu, dass vorher vom Arbeitgeber einseitig aufgestellte Regelungen zur mobilen Arbeit unmittelbar außer Kraft treten(zur Begründung von Mitbestimmungsrechten infolge erstmaliger Wahl eines Betriebsrates LAG Berlin, DB 1984, 2098; LAG Hamm, BeckRS 2017, 126122; GK-BetrVG/Wiese, Bd. II, 11. Aufl. 2018, § 87 Rn. 87).
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